AGB Motorrad Touren
Haftungsverzichterklärung
- An der Reise nehme ich auf eigene Gefahr teil. Der mit der Tour und der Nutzung des Motorrades verbundenen Gefahren bin ich mir im Klaren und nehme sie bewusst in Kauf. Ich akzeptiere alle Gefahren und Risiken einer Off-road oder Straßen Motorradtour (Enduro-Reise), insbesondere die erschwerten Bedingungen befestigter/unbefestigter Wege. Auch akzeptiere ich alle Gefahren und Risiken der Trainings und der damit verbundenen Gefahren der Körperverletzung, des Todes, der Sachbeschädigung und dem Sachverlust.
- Ich versichere, dass ich die vom Tourveranstalter geforderten Voraussetzungen für die Teilnahme an der Tour erfülle und gesund bin. Entstehende Beeinträchtigungen oder Verletzungen während der Tour werde ich dem Tourveranstalter sofort mitteilen. Es obliegt ausschließlich mir, festzustellen, ob meine individuellen Fähigkeiten und mein Können zur Bewältigung der vorgegebenen Route ausreichend sind. Der Tourveranstalter und die Tourguides überprüfen Fähigkeiten und Können im Rahmen des Zumutbaren (zum Beispiel bei der Probefahrt vor Beginn).
- Ich verpflichte mich zu meiner eigenen Sicherheit, während der gesamten Tour die vom Veranstalter vorgeschriebene Schutzausrüstung (insbesondere Helm, Motorradbekleidung und Protektoren) zu tragen. Ich erkenne die Autorität des Tourveranstalters und seiner Beauftragten in allen der Tour betreffenden und sicherheitsrelevanten Fragen an und werde deren Weisungen folgen.
- Ich verzichte gegenüber dem Veranstalter, seinen Beauftragten und Vertretern auf sämtliche Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche, die auch von Schadenereignissen oder Unfällen im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, sofern diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden sind.
- Ich verpflichte mich, jegliche Schäden an der Natur und unnötige Belästigungen von Anwohnern oder sonstigen Dritten bei der Tour zu vermeiden.
Teilnahmebedingungen (AGB)
1. Anmeldung zur Tourteilnahme
Mit dem Ausfüllen des Online-Antragsformulars auf der Webseite www.ktm-georgia.com und mit der Einverständniserklärung des Tourteilnehmers mit den Teilnahmebedingungen für die Tour mit bietet der Antragsteller dem Tourveranstalter den Abschluss eines Online-Vertrages zur Tourteilnahme an.
2. Bezahlung
Um einen Platz zu reservieren, hat der Tourteilnehmer eine Anzahlung in Höhe von 50% nach Buchung und Rechnungserteilung zu leisten. Die genaue Summe der Anzahlung wird in der Rechnung ausgewiesen. Die Restzahlung ist innerhalb der in der Rechnung ausgewiesenen Frist und spätestens 60 Kalendertage vor Tourbeginn zu zahlen.Alle Überweisungsgebühren und sonstigen Gebühren, die bei der Bezahlung entstehen, trägt der Tourteilnehmer. Bei Zahlung des Restbetrags vor Ort mit EU-Karten, VISA oder in bar ($/€), wird ein Aufschlag von +3 % berechnet. Wir akzeptieren GEL.
3. Tourdurchführung
Die Tour wird unter den auf der Webseite www.ktm-georgia.com beschriebenen Bedingungen und Zeitplänen durchgeführt. Der Tourveranstalter behält sich das Recht zur Änderung der Fahrtroute und des Zeitplans vor, beispielsweise bedingt durch Änderungen der Wetterbedingungen, fluguntaugliches Wetter, Reiseverzögerung oder andere Umstände höherer Gewalt.
4. Unterkunft
Das Antragsformular des Tourveranstalters enthält für die Tourteilnahme Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der Unterkunft in Hotels. Als Standard werden Doppelzimmer angeboten, auf besonderen Wunsch des Tourteilnehmers auch Einzelzimmer. Bei Buchung eines Einzelzimmers erhöht sich der Tourpreis. Den genauen Preis ist auf der Webseite des Tourveranstalters mitgeteilt.
5. Mindestteilnehmerzahl
Die Tour ist ein Gruppenunternehmen und von der Anzahl der Teilnehmer abhängig. Der Tourveranstalter behält sich daher vor, die Tour abzusagen. Geleistete Beträge sind in diesem Fall zurückzuerstatten. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Im Falle der Absage teilt der Tourveranstalter dem Tourteilnehmer dies rechtzeitig per E-Mail durch Rückerstattung des geleisteten Betrages mit.
6. Teilnehmereignung
Der Tourteilnehmer ist verpflichtet, das Niveau seiner Möglichkeiten und seiner Fähigkeiten zum Führen des Motorrads und seinen Gesundheitszustand realistisch einzuschätzen. Mit der Anmeldung erklärt der Tourteilnehmer, dass er grundsätzlich gesund ist und die Anforderungen erfüllt, die die Veranstaltung an ihn stellt. Sollte der Tourveranstalter vor oder während der Tour feststellen, dass der Tourteilnehmer nicht oder nicht mehr den Anforderungen gewachsen beziehungsweise die fahrerischen Fähigkeiten des Tourteilnehmers nicht den fahrerischen Tourvoraussetzungen entsprechen, kann der Tourteilnehmer ausgeschlossen werden. Alle sich aus dem Ausschluss ergebenden Kosten sind ausschließlich vom Tourteilnehmer zu tragen. Eine Rückerstattung der Tourgebühr ist ausgeschlossen.
7. Stornierung der Tourteilnahme
Der Tourveranstalter empfiehlt eine Rücktrittskosten-Versicherung für die Tour abzuschließen. Der Tourteilnehmer kann seine Teilnahme an der Tour zu jeder Zeit stornieren. Die Stornierung hat ausschließlich in schriftlicher Form per E-Mail zu erfolgen. Für die Bearbeitung der schriftlichen Stornierung benötigt der Tourveranstalter fünf Werktage ab Erhalt der Stornierungserklärung. Bei Stornierung verpflichtet sich der Tourteilnehmer, dem Tourveranstalter 50% der Gesamtsumme zu erstatten, wenn die Stornierung bis zu 60 Kalendertage vor Tourbeginn erfolgt ist. Bei einer Stornierung innerhalb von weniger als 40 Kalendertagen -gerechnet vom Tourbeginn (Abflugdatum des Flugzeuges)- hat der Tourteilnehmer 80% der Gesamtgebühr zu erstatten. Der Tourteilnehmer kann mit der Vereinbarung / Zustimmung mit dem Tourveranstalter seine Buchung auf ein Jahr verschieben / umbuchen oder auf eine dritte Person seine Buchung übertragen.
Bei Stornierung verpflichtet sich der Tourteilnehmer, dem Tourveranstalter die Rücktrittskosten zu erstatten:
-Ab dem 60. Tag bis 40 Tage vor Reisebeginn 60%
-Ab dem 40. Tag bis 21 Tage vor Reisebeginn 80%
-Ab dem 20. Tag bis 10 Tage vor Reisebeginn 90%
-Ab dem 9. Tag bis 0 Tage vor Reisebeginn 100%
Die Erstattung hat spätestens 5 Werktage nach der Stornierungserklärung -unter Anrechnung der Anzahlung- zu erfolgen.
8. Undurchführbarkeit der Tour
Der Tourveranstalter behält sich in folgenden Fällen vor, die Tour nicht durchzuführen oder abzubrechen: Bei Auftreten von Verletzungen oder Krankheiten jeglicher Art bei dem Tourveranstalter oder einem Tourteilnehmer sowie bei technischen Problemen, die zu weiteren Undurchführbarkeiten der Tour führen. In diesen Fällen erhält der Tourteilnehmer die volle Tourgebühr oder die anteilige Tourgebühr für die noch verbleibenden Tage zurückerstattet.
In folgenden Fällen behält sich der Tourveranstalter vor, die Tour ohne Rückerstattung der Tourgebühren nicht durchzuführen oder abzubrechen: Bei ungeeigneten Wetterbedingungen, unnatürlichem oder gefährlichem Verhalten von Tieren oder Insekten, Änderungen des örtlichen Landschaftsbildes durch Naturkatastrophen sowie bei höherer Gewalt (Erdbeben, Krieg, Überschwemmung, politische Unruhen etc.). Über die Absage/den Abbruch der Tour ist der Tourteilnehmer unverzüglich zu informieren. Der Tourveranstalter ist in diesem Fall zur Erstellung eines Ersatzprogrammes berechtigt.
9. Pflichten und Einverständniserklärung des Tourteilnehmers zu den Tourvorschriften
Der Tourteilnehmer versichert, dass er die Fähigkeit zum Fahren von Motorrädern im öffentlichen Straßenverkehr und zum Gelände fahren besitzt. Dies wird vom Tourveranstalter vor Reisebeginn durch eine Probefahrt überprüft. Der Tourteilnehmer ist verpflichtet, dem Tourveranstalter seinen Führerschein vor Reisebeginn vorzuzeigen. Er haftet für alle Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit seiner Tourteilnahme. Der Tourteilnehmer versichert, dass er seine Fähigkeiten realistisch eingeschätzt hat und während der Tour keinen anderen Tourteilnehmer der Gruppe gefährden oder schädigen wird. Er hat seine Fahrweise dem Grundsatz eigener und anderer Sicherheit anzupassen. Ihm sind die Gefahren des Motorradfahrens bekannt. Der Tourteilnehmer sichert zu, an der Veranstaltung mit ordnungsgemäßer Motorradschutzkleidung teilzunehmen. Der Tourteilnehmer verpflichtet sich, mit dem vom Tourveranstalter gestellten Material (das Motorrad und die Ausrüstung) vorsichtig und professionell umzugehen. Für Verstöße gegen die Straßenverkehrsregeln oder gegen andere öffentliche Straßenverkehrsvorschriften haftet der Tourteilnehmer alleine in vollem Umfang zivilrechtlich oder strafrechtlich. Ansprüche gegen den Tourveranstalter können nicht geltend gemacht werden. Der Tourteilnehmer übernimmt die gesamte Haftung für Forderungen Dritter gegenüber dem Tourveranstalter, die aufgrund von ihm verursachten Verstößen entstanden sind.
10. Haftung und Versicherung
Der Tourteilnehmer erklärt durch seine Unterschrift, dass er an der Tourveranstaltung auf eigene Gefahr teilnimmt, die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm verursachten Schäden (z. B. Personen-, Sach-, und Folgeschäden) übernimmt und bei der Online-Buchung vor Tourbeginn für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgt. Der Tourteilnehmer verzichtet gegenüber dem Tourveranstalter und seinen Mitarbeitern auf jegliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit einem schädigenden Ereignis während der gebuchten Reiseveranstaltung entstehen. Er stellt den Tourveranstalter und seine Mitarbeiter von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit einem von ihm verursachten Schadensereignis geltend gemacht werden.
Der Tourveranstalter empfiehlt dem Tourteilnehmer dringend den Abschluss folgender Versicherungen:
-Unfallversicherung
-Auslandsreisekrankenversicherung
-Haftpflichtversicherung
-Reiserücktrittskostenversicherung
Der Tourveranstalter übernimmt keine Haftung für die Verletzung oder den Verlust von persönlichen Gegenständen oder für gesundheitliche Schäden, die nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten des Tourveranstalters oder seiner Beauftragten verursacht wurden.
Soweit der Tourveranstalter die Dienste von Erfüllungsgehilfen oder anderen Dritten in Anspruch nimmt, steht der Tourveranstalter lediglich für eine sorgfältige Auswahl sowie die übliche Überwachung ein. Der Tourveranstalter übernimmt insbesondere keine Haftung für Schäden, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Strecke zurückzuführen sind. Der Tourveranstalter haftet nur im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Tour.
Die Haftung des Tourveranstalters ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit ein Schaden des Tourteilnehmers weder grob fahrlässig noch vorsätzlich durch den Tourveranstalter verursacht worden ist. Vertragsbestandteil ist auch die vom Tourteilnehmer in der Anmeldung unterzeichnete Haftverzichtserklärung.
11. Mietausrüstung
Die Motorräder und die persönliche Körperschutzausrüstung werden vom Tourveranstalter zur Verfügung gestellt und befinden sich in einem guten technischen Zustand. Der Tourteilnehmer verpflichtet sich, mit dem Motorrad und mit der Körperschutzausrüstung sorgsam umzugehen und beide nur für die dafür bestimmten Ziele zu verwenden.
12. Verschiedenes
Der Tourteilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass Foto- und Videomaterial zu Werbezwecken verwendet werden darf. Er erklärt sich mit einer Speicherung seiner persönlichen Daten sowie der Verwendung im Zusammenhang mit der Durchführung der Tour durch den Tourveranstalter einverstanden.




Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.