AGB Motorrad Vermietung

  1. Bedingungen für die Vermietung des Motorrads

1.1. Der Motorradvermieter übergibt das Motorrad dem Mieter erst nach Erfüllung der folgenden Bedingungen:

– Überweisung der Anzahlung für die Reservierung in Höhe von 50 %
– Vorzeitige Zahlung der Restmietgebühren per Überweisung oder vor Ort
– Vorlage eines gültigen Personalausweises und Führerscheins des Mieters
– Durchführung einer Einweisung durch den Vermieter zur Nutzung des Motorrads
– Zahlung der Kaution an den Vermieter

1.2. Die Übergabe des gemieteten Motorrads kann nur während der Arbeitszeiten der jeweiligen Vermietung-Station erfolgen. Erfolgt die Übergabe oder Rücknahme am Wochenende oder außerhalb der Arbeitszeiten, entstehen zusätzliche Pauschalgebühren in Höhe von 50 €. Die Arbeitszeiten sind Montag bis Samstag von 9:00 bis 18:00 Uhr.

1.3. Bei der Anmietung ist eine Kaution in Höhe von 650 € bis 1.500 € zu hinterlegen. Die Höhe der Selbstbeteiligung des Mieters bei Unfällen oder Stürzen auf asphaltierten, öffentlichen Straßen im Inland beträgt ebenfalls 650 € bis 1.500 €, abhängig vom jeweiligen Motorradmodell.

Die Kaution (Selbstbeteiligung) für jedes Motorrad ist auf der Webseite klar ausgewiesen.

1.4. Nutzung des Motorrads mit zwei Personen:

Falls das gemietete Motorrad mit zwei Personen genutzt wird, erhöht sich der Verschleiß an Kette, Bremsen und Motor usw. aufgrund des zusätzlichen Gewichts von Beifahrer und Gepäck. Aus diesem Grund wird ein Zuschlag in Höhe von 18 % auf den regulären Mietpreis erhoben. Dieser Zuschlag dient der Deckung der erhöhten Abnutzungskosten.

  1. Versicherung, Pflichten und Haftung des Vermieters

2.1. Die Haftpflichtversicherung für das Motorrad kann separat abgeschlossen werden, jedoch ausschließlich für Fahrten auf asphaltierten Straßen. Eine Versicherung für Fahrten im Gelände (abseits der Straße) oder auf Schotterwegen ist gesetzlich in Georgien ausgeschlossen. Die Selbstbeteiligung (Kaution) im Versicherungsfall beträgt je nach Motorradmodell 650 bis 1.500 €. Die Höhe der Kaution ist für jedes Mietmotorrad in den Zahlungsbedingungen auf der Website angegeben.

2.2. Der Vermieter übergibt das Motorrad in einwandfreiem, gereinigtem, betriebssicherem und verkehrssicherem Zustand sowie mit unbeschädigten Plombierungen an verschiedenen Bauteilen. Außerdem erhält der Mieter das Bordwerkzeug. Vorschäden werden nur anerkannt, wenn sie im Übergabeprotokoll schriftlich festgehalten oder in einem Foto- bzw. Videobericht bei der Übergabe dokumentiert wurden.

2.3. Die Haftung des Vermieters bei Nichterfüllung oder Verzögerung ist auf die Höhe der Mietgebühr beschränkt. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

2.4. Alle weiteren Fragen zur Anmietung von Motorrädern sind gemäß der Gesetzgebung der Republik Georgien zu regeln.

  1. Pflichten und Haftung des Mieters

3.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Motorrad sorgfältig zu behandeln und die Wartungsanweisungen des Herstellers zu beachten. Dazu gehört die regelmäßige Überprüfung des Luftdrucks in den Reifen, des Kühlmittels und des Ölstands. Der Mieter ist ebenfalls für die Schmierung und korrekte Spannung der Antriebskette sowie für kleinere Wartungsarbeiten, wie den Austausch von Sicherungen, verantwortlich. Wenn der Mieter nicht in der Lage ist, die technischen Anforderungen zu erfüllen, wird empfohlen, eine technische Begleitung durch einen Mechaniker zu buchen.

3.2. Je nach Modell sind die Motorräder möglicherweise nicht für alle Strecken oder Regionen geeignet. Sollte der Mieter beispielsweise ein Straßenmotorrad abseits befestigter Straßen nutzen, behält sich der Vermieter das Recht vor, das Motorrad per GPS-Gerät ohne Rückerstattung der Restmiete oder Kaution abzuschalten und abzuholen. Bei Schäden auf ungeeigneten Strecken haftet der Mieter vollumfänglich und hat unverzüglich Schadensersatz zu leisten.

3.3. Das gemietete Motorrad darf nur für die vereinbarten Zwecke und auf dafür geeigneten Straßenbelägen verwendet werden. Motorräder mit Koffersystem dürfen ausschließlich auf Asphalt und leichten Schotterstraßen genutzt werden. Ohne Koffersystem dürfen sie auf geeigneten unbefestigten Straßen eingesetzt werden. Koffersysteme sind nicht im Mietumfang enthalten und müssen separat gebucht werden.

Es ist untersagt, das Motorrad an Dritte weiterzugeben, für Tests zu nutzen, an Motorsportveranstaltungen teilzunehmen oder Stunts (z. B. Wheelies) durchzuführen. Die Nutzung ist ausschließlich für touristische Zwecke vorgesehen. Verboten sind außerdem: die Beförderung von Waren oder Gefahrgut, das Überladen des Motorrads und der Transport auf ungeeigneten Transportmitteln.

3.4. Veränderungen an den Motorradeinstellungen dürfen nur bei der Übergabe und durch das Team des Vermieters vorgenommen werden.

3.5. Die Überquerung von Grenzen zu anderen Staaten ist nur mit vorheriger Zustimmung und Vollmacht des Vermieters und einer entsprechenden, in dem anderen Staat gültigen Versicherung zulässig. Der Mieter trägt die volle Verantwortung für Schäden, Stürze, Unfälle oder den Rücktransport des Motorrads.

3.6. Der Mieter ist für die Einhaltung der Verkehrsregeln verantwortlich. Er haftet für Geldstrafen und Haftungsfälle, die während der Nutzung des Motorrads in Georgien oder anderen Staaten entstehen, sowie für den vollständigen oder teilweisen Verlust des Motorrads. Im Falle eines Unfalls unter Einfluss von Alkohol oder anderen Rauschmitteln behält sich der Vermieter das Recht vor, 100 % Entschädigung für Schäden und Mietausfälle zu verlangen.

3.7. Das Motorrad muss im Originalzustand gemäß Übergabeprotokoll zurückgegeben werden. Der Mieter ist verpflichtet, aktiv an der Rückgabe teilzunehmen und alle durch ihn verursachten Schäden zu melden. Meldet der Mieter Schäden nicht selbstständig, behält sich der Vermieter das Recht vor, die gesamte Kaution einzubehalten.

Die Tankfüllung muss dem Stand bei Übergabe entsprechen. Der Mieter ist für die Reinigung des Motorrads verantwortlich. Bei unzureichender Reinigung übernimmt der Vermieter die Reinigung und stellt 20 € in Rechnung.

3.8. Bei verspäteter Rückgabe des Motorrads werden dem Mieter zusätzliche Kosten für gefahrene Kilometer (0,30 €/km) und zusätzliche Tage berechnet. Die Mietgebühr wird gemäß dem aktuellen Tarif berechnet. Der Mietvertrag verlängert sich nicht automatisch.

3.9. Die Abrechnung der gefahrenen Kilometer erfolgt (sofern keine freien Kilometer vereinbart wurden) anhand des plombierten Tachometers. Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich über Defekte oder Schäden am Tachometer informieren. Der Kilometerstand wird im Übergabeprotokoll festgehalten.Die Kilometer-Tagespauschale für jedes Motorrad ist auf der Webseite angegeben.

  1. Ausfall oder Panne beim gemieteten Motorrad

4.1. Falls das gemietete Motorrad ausfällt oder eine Panne hat, die die Fahrt unterbricht oder die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigt, muss der Motorrad-Mieter den Motorrad-Vermieter sofort kontaktieren. Der Mieter darf erst nach Zustimmung des Vermieters eine Entscheidung bezüglich der Reparatur oder des Austauschs des Motorrads treffen. Sollte der Mieter selbst Reparaturen am Motorrad durchführen und es dadurch zu weiteren Schäden kommen, ist der Mieter auch für diese Reparaturen, Rücktransport- und Ersatzteilkosten verantwortlich.

4.2. Beschädigte Teile des Motorrads werden nicht repariert oder geradegebogen, sondern durch neue Teile ersetzt. Die Preise für Ersatzteile basieren auf Online-EU-Ersatzteilkatalogen, zuzüglich Transport- und 18 % Zollgebühren.Die ausgetauschten Ersatzteile verbleiben im Besitz des Motorrad-Vermieters und werden nicht an den Mieter ausgehändigt, da eine gesetzliche Abschreibungspflicht besteht.

Bei elektronischen Störungen oder Batterieproblemen infolge der Nutzung von Navigations-/GPS-Geräten, Bordgeräten oder anderem Zubehör trägt der Mieter die Kosten für die Reparatur und Servicefahrt.

Wenn während der Vermietung unkontrollierten Kühlflüssigkeits- oder Ölverlustes eine technische Störung auftritt, hat der Vermieter 24 Stunden Zeit, diese Störung zu beheben oder ein Ersatzmotorrad bereitzustellen. Die ausgefallene Mietzeit wird am Ende der Vermietung entsprechend abgerechnet.

Wenn während der Vermietung aufgrund eines Schadens ein unkontrollierbarer Verlust von Kühlflüssigkeit oder Öl auftritt, der zu einem Motorschaden führt, trägt der Mieter die vollständigen Reparaturkosten.Vermieter ist nicht verpflichtet, das Motorrad auszutauschen oder ein Ersatzmotorrad bereitzustellen, bevor die Schadenszahlung erfolgt ist.

 

Falls das Motorrad beschädigt ist oder eine technische Störung aufweist, für die der Mieter verantwortlich ist, trägt der Mieter die Reparaturkosten sowie eine Kilometerpauschale.

Tarife:

 

-Servicefahrt auf Asphalt: 0,80 Euro pro Kilometer

-Servicefahrt auf unwegsamem Gelände: 2,50 Euro pro Kilometer

-Stundenlohn des Reparateurs von 9:00 bis 18:00 Uhr: 60 Euro pro Stunde

-Stundenlohn des Reparateurs von 18:00 bis 24:00 Uhr: 85 Euro pro Stunde

 

4.2. Wartungsreparaturen während der Fahrt

Der Mieter des Motorrads ist für kleinere Wartungsreparaturen während der Fahrt selbst verantwortlich. Dazu zählen der Austausch von Sicherungen, die Reparatur oder der Austausch von Reifen und Schläuchen, das Anziehen von Schrauben, das Nachziehen der Antriebskette sowie der Austausch von Lichtern.

Wenn ein Servicefahrzeug gerufen wird, um diese kleinen Wartungsreparaturen durchzuführen, trägt der Mieter die Kosten für die Servicefahrt.

Falls eine Motorradreparatur aufgrund von Verschleiß oder Materialfehlern erforderlich ist, trägt der Motorrad-Vermieter die Kosten für die Servicefahrt.

Tarife:

-Servicefahrt auf Asphalt: 0,80 Euro pro Kilometer

-Servicefahrt auf unwegsamem Gelände: 2,50 Euro pro Kilometer

-Stundenlohn des Reparateurs von 9:00 bis 18:00 Uhr: 60 Euro pro Stunde

-Stundenlohn des Reparateurs von 18:00 bis 24:00 Uhr: 85 Euro pro Stunde

 

  1. Stornierung

5.1. Der Motorrad-Vermieter empfiehlt, eine Rücktrittskostenversicherung für die Reise abzuschließen. Der Motorrad-Mieter kann seine Buchung jederzeit stornieren. Die Stornierung muss schriftlich per E-Mail erfolgen.

Für die Bearbeitung der Stornierung benötigt der Motorrad-Vermieter fünf Werktage.

Aufgrund der hohen Mietnachfrage und zur Vermeidung von Verlusten gelten folgende Stornierungsbedingungen:

 

Stornierungen bis 60 Tage vor Reisebeginn: Der Mieter ist verpflichtet, 50 % der Gesamtsumme zu zahlen.

Mit Zustimmung des Motorrad-Vermieters kann die Buchung um ein Jahr verschoben oder auf eine andere Person übertragen werden.

Rücktrittskosten:

-Ab Buchung bis zum 60. Tag vor Reisebeginn: 50 %

-59 bis 40 Tage vor Reisebeginn: 60 %

-39 bis 21 Tage vor Reisebeginn: 80 %

-20 bis 10 Tage vor Reisebeginn: 90 %

-9 bis 0 Tage vor Reisebeginn: 100 %

Die Erstattung erfolgt spätestens fünf Werktage nach Eingang der schriftlichen Stornierung.

 

  1. Verhalten bei Unfall oder Schaden

6.1. Der Motorrad-Mieter muss den Vermieter bei einem Unfall oder Schaden unverzüglich mit einem Foto- oder Videoreport informieren, bevor die Polizei gerufen wird. Der Unfallort darf nicht verlassen werden.

Es ist wichtig, alle Beteiligten sowie die beschädigten Fahrzeuge zu fotografieren, die Kontaktdaten der Beteiligten und Zeugen aufzunehmen und Ruhe zu bewahren. Es wird dem Mieter ausdrücklich davon abgeraten, Schuldanerkenntnisse oder Erklärungen abzugeben, Summen zu zahlen oder die Polizei bei ihrer Arbeit zu behindern.

Falls bei einem Unfall Verletzungen auftreten, sind unverzüglich ein Krankenwagen und die Polizei zu rufen. Bei schweren Unfällen, die zu Ermittlungen führen, können die Fahrzeuge von der Polizei beschlagnahmt werden, was Mietausfälle verursachen kann.

 

  1. Gerichtsstand und maßgebendes Recht

7.1. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die Mietbedingungen jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren. Solche Änderungen werden dem Mieter schriftlich mitgeteilt und gelten für zukünftige Mietverhältnisse.

7.2. Der Gerichtsstand ist der Standort des Motorrad-Vermieters.